Unter den Sonnenschutzprodukten, die Menschen normalerweise verwenden, werden Sonnenschutzcreme und Sonnenschutzspray am häufigsten verwendet, insbesondere Sonnenschutzspray, das beliebter ist, weil es bequemer zu verwenden ist. Unter den vielen Sonnenschutzspraymarken hatte das südkoreanische Yuezhimi Crystal Sunscreen Spray schon immer einen guten Ruf. Darf man Yuezhimi Crystal Sunscreen Spray an Bord eines Flugzeugs mitnehmen? Kann ich das Yuezhimi Crystal Sunscreen Spray mit an Bord nehmen? Koreanisches Kristall-Sonnenschutzspray kann mit an Bord des Flugzeugs genommen werden, da auf der Flasche kein Hinweis auf brennbare oder explosive Stoffe angebracht ist. Solange die auf der Flasche angegebene Füllmenge weniger als 100 ml beträgt, besteht kein Problem und das Spray kann mit an Bord des Flugzeugs genommen werden. Gleiches gilt für andere flüssige Hautpflegeprodukte wie Toner, Lotionen usw. Es ist jedoch zu beachten, dass Hautpflegeprodukte mit einer Menge von 100 ml oder mehr nicht an Bord des Flugzeugs mitgenommen werden dürfen, da dies ein Sicherheitsrisiko darstellt. Sie können nur eingecheckt werden. Eine weitere Sache, auf die Sie achten müssen, ist, dass Sie flüssige Hautpflegeprodukte, die auf der Flasche mit 200 ml angegeben sind, aber nur noch 50 ml in der Flasche haben, nicht mit ins Flugzeug nehmen dürfen. Alles basiert auf der auf der Flasche angegebenen Kapazität. Kurz gesagt, wenn Sie im Flugzeug durch die Sicherheitskontrolle gehen, schauen Sie auf die Kapazität der Flasche, nicht auf die verbleibende Flüssigkeitsmenge in der Flasche. Wenn Sie normalerweise mit dem Flugzeug reisen, können Sie die flüssigen Hautpflegeprodukte, die Sie mitnehmen müssen, separat in einer kleinen Tasche verstauen, sodass sie bei der Sicherheitskontrolle praktischer sind. Da Sonnenschutzsprays in der Regel nicht in Flaschen abgefüllt werden können, ist eine Mitnahme als Handgepäck an Bord nicht möglich. Kann ich Sonnenschutzspray in ein Flugzeug mitnehmen? Sonnenschutzsprays mit einer Menge von 100 ml oder mehr dürfen nicht mit an Bord genommen werden. Wenn Sie es unbedingt mitnehmen müssen, können Sie es nur aufgeben. Denn laut den Gegenständen, die Passagiere der Zivilluftfahrt nicht mitführen dürfen, ist vorgeschrieben, dass Passagiere auf internationalen oder regionalen Flügen ihre persönlichen Kosmetika in Behältern mit einem Lösungsmittelinhalt von nicht mehr als 100 ml aufbewahren müssen. Da Sonnenschutzsprays in der Regel nicht in Flaschen abgefüllt werden können, ist eine Mitnahme als Handgepäck an Bord nicht möglich. Auch brennbare oder explosive Sonnenschutzsprays mit einem kleinen Flammenlogo lassen die Sicherheitskontrollen nicht passieren (ebenfalls werden sie konfisziert, wenn Sie mit der U-Bahn auf dem Weg zu einem Flug unterwegs sind). Ist Sonnenschutzspray brennbar und explosiv? Auf diese Frage gibt es keine pauschale Antwort. Es kommt vor allem darauf an, ob brennbare und explosive Inhaltsstoffe enthalten sind. Sprühdosen enthalten nicht zwangsläufig brennbare oder explosive Stoffe, zum Sprühen können auch gewöhnliche Sprühflaschen verwendet werden. Daher müssen wir die Situation im Detail analysieren. Die meisten Sonnenschutzsprays werden in Hochdruck-Aluminiumdosen geliefert, die bei hohen Temperaturen oder starken äußeren Kräften explodieren können. Angesichts des dichten Gedränges in der U-Bahn besteht die Gefahr, dass Passagiere verletzt werden. Seien Sie daher beim Tragen und Verwenden besonders vorsichtig. Warum ist Sonnenschutzspray brennbar und explosiv? Da die Düsen dieser Sprays so groß sind, sprühen sie so große Mengen auf einmal heraus, dass das Trocknen des Sonnenschutzmittels länger dauern kann (und dieses Produkt trocknet sowieso langsamer als andere Produkte). Sonnenschutzmittel können verbrennen, wenn sie mit Feuer in Berührung kommen oder in die Nähe von Feuer gelangen, bevor sie vollständig getrocknet sind. So erkennen Sie, ob das Spray brennbar oder explosiv ist Beim Passieren der Sicherheitskontrolle werden zwar alle Metallflaschen erkannt, jedoch ist nicht allen davon die Mitnahme in die U-Bahn untersagt. Bei der zweiten Sicherheitskontrolle wird vor allem geprüft, ob auf der Flasche Wörter und Symbole mit der Aufschrift „brennbar und explosiv“ stehen. Wenn nicht, kann sie freigegeben werden. Wenn das Sonnenschutzspray ein kleines Flammensymbol aufweist und dadurch auf eine entflammbare oder explosive Substanz hinweist, darf es die Sicherheitskontrolle nicht bestehen. |
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