Für immer mehr Menschen ist die Nutzung des Hochgeschwindigkeitszugs die erste Wahl. Es ist bequemer als das Flugzeug und schneller als die Bahn. Viele Frauen möchten auf Reisen ihre eigenen Kosmetika mitnehmen. Können flüssige Kosmetika also mit in den Hochgeschwindigkeitszug genommen werden? Werfen wir mit dem Editor unten einen Blick darauf. Kann ich flüssige Kosmetika in den Hochgeschwindigkeitszug mitnehmen? Ja, Sie können flüssige Kosmetika in Hochgeschwindigkeitszügen mitnehmen, aber es gibt Beschränkungen hinsichtlich Menge und Gewicht. Im Allgemeinen ist die Mengenbeschränkung nicht sehr hoch. Die wichtigsten Anforderungen sind, dass Flüssigkeiten nicht mehr als 600 ml und Kosmetika mit Alkoholbestandteilen nicht mehr als 150 ml enthalten dürfen. Verbotene Gegenstände im Hochgeschwindigkeitszug Nagellack, Lackentferner, Haarfärbemittel höchstens 20 ml; selbstsprühende Druckbehälter mit Dauerwellenlotion, Schaumfestiger, Haarspray, Insektenvernichter, Lufterfrischer usw. höchstens 120 ml; 2 kleine Schachteln Sicherheitsstreichhölzer; 2 gewöhnliche Feuerzeuge. Wie viele ml Kosmetikflüssigkeit sind im Zug erlaubt? Für die Mitnahme von kosmetischen Flüssigkeiten in Zügen gibt es grundsätzlich keine Einschränkungen. Solange die Kosmetika sicher und nicht brennbar oder explosiv sind, dürfen sie mit an Bord genommen werden. Für den Inhalt von Kosmetikflaschen im Zug gibt es keine Begrenzung, aber Kosmetiksprays müssen strenge Sicherheitskontrollen durchlaufen. So dürfen Sie beispielsweise selbst das einfachste Feuchtigkeitsspray nicht in großen Mengen mitnehmen. Maximal 300 ml Feuchtigkeitsspray dürfen Sie mitnehmen. Produkte wie Haarfärbemittel, Haarentferner, Sonnenschutzspray, Mousse, Haarspray usw. sind streng verboten, da sie entflammbar und explosiv unter hohem Druck stehen. Aus Sicherheitsgründen sollten Sie sie am besten nicht mitnehmen. Wie viele ml kosmetische Flüssigkeit sind im Flugzeug erlaubt? Die Vorschriften für die Mitnahme von Kosmetikflüssigkeiten im Flugzeug sind sehr streng. Zunächst einmal ist es verboten, brennbare und explosive Gegenstände wie Sonnenschutzspray, Haarspray, Lufterfrischer usw. mitzuführen. Wenn es sich um ein einfaches Hautpflegeprodukt handelt, muss es auch in kleinen Millilitern vorliegen, und der Behälter zur Aufnahme der Flüssigkeit darf 100 ml nicht überschreiten. |
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