Darf ich ein Antitranspirant-Spray in ein Flugzeug mitnehmen? Darf ich es in einen Hochgeschwindigkeitszug mitnehmen?

Darf ich ein Antitranspirant-Spray in ein Flugzeug mitnehmen? Darf ich es in einen Hochgeschwindigkeitszug mitnehmen?

Viele Menschen haben ein Antitranspirant-Spray bei sich, da sie es verwenden, wenn sie schwitzen. Kann ich Antitranspirant-Spray in ein Flugzeug mitnehmen? Kann ich ein Antitranspirant-Spray in den Hochgeschwindigkeitszug mitnehmen?

Kann ich Antitranspirant-Spray in ein Flugzeug mitnehmen?

kann nicht. Antitranspirantspray ist brennbar und explosiv und darf nicht als Handgepäck mitgeführt oder aufgegeben werden.

Kann ich ein Antitranspirant-Spray in den Hochgeschwindigkeitszug mitnehmen?

Antitranspirant-Sprays kommen nicht durch die Sicherheitskontrollen in Flugzeugen und Hochgeschwindigkeitszügen, also lassen Sie nicht zu, dass es Ihnen weggenommen wird und Ihre Stimmung beeinträchtigt. Antitranspirant-Spray ist in Zügen verboten und darf nicht in Züge oder sogar U-Bahnen mitgenommen werden. Antitranspirant-Sprays enthalten Ethanol und Alkane, die sich bei Kontakt mit offenem Feuer leicht entzünden können. Wird die Dose hohen Temperaturen oder Stößen ausgesetzt, kann das Sonnenschutzspray zudem explodieren. Es handelt sich zudem um einen verbotenen Artikel, der im Sommer streng kontrolliert wird.

1. So erkennen Sie, ob Kosmetika mit ins Auto genommen werden dürfen: Entscheidend ist, ob auf der Flasche ein Logo mit der Aufschrift „brennbar und explosiv“ aufgedruckt ist. Trägt die Druckspraydose das Logo „kleine Flamme“ oder die Aufschrift „brennbar“, handelt es sich um einen verbotenen Gegenstand. Darüber hinaus empfehlen die Sicherheitskontrolleure bei Kosmetika, die nicht mit an Bord genommen werden dürfen, in der Regel, dass Sie diese selbst entsorgen oder beim Sicherheitspersonal abgeben, registrieren und vor Fahrtantritt von Verwandten oder Freunden abholen lassen. Wenn Sie Antitranspirant-Produkte mitnehmen möchten, können Sie auch auf diese Art von Kristallstein umsteigen. Die kleine Flasche nimmt nicht viel Platz ein und vor allem ist der Preis sehr günstig.

2. Welche Kosmetika dürfen nicht in den Zug mitgenommen werden: Unter den Kosmetika sind nicht nur einige alkoholhaltige Kosmetika verboten, sondern auch eine Reihe von Kosmetika wie Nagellack und Haarfärbemittel über 20 ml; Alkohol und Dauerwellenlösung über 100 ml; Schaumfestiger und Haarspray über 600 ml sind im Zug nicht erlaubt. Durch Routinekontrollen stellte das Sicherheitspersonal fest, dass es sich bei den täglich beschlagnahmten verbotenen Gegenständen am häufigsten um Gegenstände des täglichen Bedarfs wie Kosmetika handelt, die aufgrund ihres Aussehens leicht zu übersehen sind oder bei der Verwendung keine Gefahr darstellen. Zu den üblichen Gefahrenstoffen zählen Feuerzeugbenzin, Lufterfrischer, Schuhcreme und Schuhcreme. Diese Dinge sind im Zug absolut nicht erlaubt. Diese sind brennbar und tragen oben eine entsprechende Kennzeichnung. Ihre Menge ist nicht begrenzt und das Mitbringen ist absolut untersagt.

Ich denke, Sie alle wissen, dass Sie kein Antitranspirant-Spray in Flugzeuge mitnehmen dürfen.

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